Eigenbedarf: Hohes Alter schützt Mieter
21März
In einem aktuellen Urteil beschließt das Landgericht Berlin, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt. Ab welchem Alter dies der Fall ist, ließ das Gericht allerdings offen.
Der Fall: Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarfs
Eine Vermieterin kündigte 2015 das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.
Das Urteil: Hohes Alter ist Härtegrund
Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, AZ 67 S 345/18)
Das könnte Sie auch interessieren
-
03. April 2025
Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird
Trotz steigender Kosten entscheiden sich viele Hauseigentümer weiterhin für Gasheizungen – allein in [...]
lesen -
27. März 2025
Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus
Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues [...]
lesen -
20. März 2025
Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?
Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte [...]
lesen