Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz
25März
Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.
Versammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
WEG-Versammlungen haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattzufinden. Die Versammlung darf nicht durch Dritte gestört oder beeinflusst werden. Daher wählte der Verwalter den Spielplatz der Anlage als geeigneten Ort. Die Nutzung des Spielplatzes ist ausschließlich den Wohnungseigentümern vorbehalten. Die Klägerin befürchtete trotzdem, dass Fremde mithören konnten und zog vor Gericht um eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung die Veranstaltung zu erwirken.
Gericht bestätigt geeigneten Veranstaltungsort
Das Amtsgericht Berlin-Wedding war anderer Meinung und sah die Versammlung im Außenbereich der Anlage nicht als Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das Gebot der Nichtöffentlichkeit sei durch die Zugangsbeschränkung ausreichend gewahrt. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Versammlung bei Fortbestehen der Kontaktbeschränkungen andernfalls nur mit deutlicher Verzögerung stattfinden könnte.
[Amtsgericht Berlin-Wedding, Az.: 9 C 214/20]
Das könnte Sie auch interessieren
-
03. April 2025
Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird
Trotz steigender Kosten entscheiden sich viele Hauseigentümer weiterhin für Gasheizungen – allein in [...]
lesen -
27. März 2025
Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus
Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues [...]
lesen -
20. März 2025
Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?
Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte [...]
lesen